Das ist uns nicht nur ein Herzensanliegen, sondern dazu sind wir verpflichtet.
Ganz konkret bedeutet dies:
- Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen in Kontakt sind, legen in regelmäßigen Abständen ein polizeiliches Führungszeugnis vor.
- Zusätzlich durchlaufen diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Präventionsschulung.
- Der pastorale Raum, die einzelnen Pfarreien und Kirchengemeinden verfügen über Institutionelle Schutzkonzepte (ISK). Diese wurden mit Blick auf die unterschiedlichen Situationen vor Ort erstellt und werden regelmäßig überarbeitet.
- Teil jedes ISK ist eine Selbstverpflichtungserklärung, die von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterzeichnet werden muss.
- Kontaktpersonen vor Ort sind erste Anlaufstellen, wenn es um Grenzverletzungen und Verdachtsmomente bei sexualisierter Gewalt geht. Diese Personen kennen die weiteren Vorgehensschritte und wenden diese an.