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Hinweisgebersystem im PastR Dillingen

Am 27.07.2023 ist das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (kurz: Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG) in Kraft getreten. Als erster Pastorale Raum im Saarland, hat sich der Pastorale Raum Dillingen nun an die interne Meldestelle des Bistum Trier angehängt.
Hinweisgeberschutzsystem (2)
Datum:
3. Feb. 2025
Von:
Simon Hoffmann

Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet alle privaten Beschäftigungsgeber mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten eine interne Meldestelle einzurichten, an die sich Beschäftigte wenden können (§12 HinSchG).

Das Bistum Trier hat über einen privaten Betreiber unter Beteiligung der GesMAV ein digitales System (Hintbox) angeschafft, dass allen kirchlichen Rechtsträgern im Bistum Trier grundsätzlich zur Nutzung offensteht. Das Bistum Trier empfiehlt allen kirchlichen Rechtsträgen dieses System einer internenen Medellestelle  zur Verbesserung der Transparenz und Rechenschaftspflicht, der Schonung von Ressourcen und der Verwaltungseffizienz, umabhängig von einer Rechtspflicht zur Umsetzung.

Der Verbandsausschuss des KGV Pastoraler Raum Dillingen ist dieser Empfehlung nachgegangen und hat einen entsprechenden Beschluss für einen Nutzungsvertrag mit dem Bistum Trier gefasst.

Dieser Vertrag liegt jetzt vor, und der Pastorale Raum Dillingen wurde in das interne Meldesystem des Bistum integriert. Das Meldesystem ist über die entsprechenden Button und Links auf der Homepage des Pastoralen Raum Dillingen www.pr-dillingen.de abrufbar und erreichbar.